Elegant Travel

Allgemeine Reise­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Elegant Travel GmbH und Elegant Travel Stuttgart GmbH


I. Reisen der Elegant Travel GmbH und Elegant Travel Stuttgart GmbH

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“ genannt) und der Elegant Travel GmbH, bzw. Elegant Travel Stuttgart GmbH (nachfolgend „Elegant Travel“ genannt), des zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.



II. Definitionen

1. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Elegant Travel in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.

3. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Elegant Travel.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Die Angebote von Elegant Travel sind freibleibend und unverbindlich.

1.2 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Elegant Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.3 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form erfolgen. Der anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung erheblich ab, so liegt ein neues Angebot von Elegant Travel vor, an das Elegant Travel für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.

2. Leistungen

2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot und der Reisebestätigung der Elegant Travel.

2.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Elegant Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde wird hierüber vor Reisebeginn informiert.

3. Zahlung

3.1 Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und in Höhe von 20% der Reisekosten sofort fällig. Flugleistungen werden von Elegant Travel ausschließlich vermittelt. Bei Buchungsabschluss werden hier immer 100% des Flugpreises mit der Anzahlung des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist auf das genannte Geschäftskonto von Elegant Travel zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

3.2 Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit nichts anderes im Einzelfall (Sonderkonditionen) vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt fällig und ist zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei Elegant Travel eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto von Elegant Travel.

3.3 Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheines fällig und an Elegant Travel zu entrichten.

3.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, obwohl Elegant Travel zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Elegant Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

3.5 Sollten Leistungsträger oder Servicepartner von Elegant Travel Ihre Zahlungsmodalitäten/Zahlungsziele aufgrund einzelner Umstände anpassen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, diese Anpassungen der Zahlungsziele in vollem Umfang oder Teilen weiterzugeben.

3.6 Die Bezahlung ist per Banküberweisung oder gültiger Kreditkarte (Mastercard, Visa, American-Express) möglich. Bei Zahlung mit American Express berechnet Elegant Travel 2 % des Reisepreises.

4. Reiserücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen

4.1 Vor Leistungsbeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat gegenüber Elegant Travel zu erfolgen.

4.2 Elegant Travel verliert den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, wenn der Kunde vor Leistungsbeginn zurücktritt oder er die Pauschalreise bzw. die gebuchte Einzelleistung nicht antritt. Elegant Travel kann stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt nur, soweit der Rücktritt nicht von Elegant Travel zu vertreten ist und am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, welche die Durchführung der gebuchten Leistung oder – falls in der gebuchten Leistung enthalten – die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Im Sinne dieser Klausel sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Elegant Travel unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen von Elegant Travel getroffen worden wären.

4.3 Elegant Travel hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird – soweit nicht einzelvertraglich abweichend geregelt – nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen pro Person in Prozent des Reisepreises bei Rücktritt.

Buchungszeitpunkt bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
30. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
20. bis 11. Tag vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
ab 10. Tag bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises
Nichtantritt: 100% des Reisepreises

Von diesen Pauschalen gelten folgende Ausnahmeregelungen:

Schiffsreisen/Kreuzfahrten/Spezialprogramme

o Buchungszeitpunkt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % vom Reisepreis,

o ab dem 29. Tag bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 100 % vom Reisepreis,

o bei Nichtantritt der Reise 100 % vom Reisepreis.

Flugleistungen

Umbuchungen und Stornierung von reinen Flugleistungen sind ausdrücklich an die Bedingungen und AGB der jeweiligen Fluggesellschaft und des jeweils gebuchten Flugtarifes gebunden. Elegant Travel ist hier ausdrücklich als Vermittler der jeweiligen Leistung tätig. Bei privaten Flugleistungen (Privatflüge) gelten ebenfalls die Konditionen sowie Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Für Buchungen zu Hauptsaisonzeiten wie z.B. an Weihnachten und Silvester gelten gesonderte Stornobedingungen, die individuell bei Buchung mitgeteilt werden. Sollten diese nicht separat kommuniziert werden, gelten die regulären Rücktrittsgebühren wie in 4.3 beschrieben.

4.4 Elegant Travel behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Elegant Travel nachweist, dass Elegant Travel wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Elegant Travel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.5 Ist Elegant Travel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Elegant Travel unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

4.6 Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung) kann Elegant Travel bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt je Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.

5. Versicherungen

Elegant Travel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über die Website www.elegant-travel.de.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Elegant Travel um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen. Eine Erstattung kann nicht garantiert werden.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

7.1 Elegant Travel kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Elegant Travel nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Elegant Travel beruht.

7.2 Kündigt Elegant Travel, so behält Elegant Travel den Anspruch auf den Reisepreis; Elegant Travel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Elegant Travel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 

8. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl Elegant Travel als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Elegant Travel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Elegant Travel ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

9. Gewährleistung und Ausschluss von Ansprüchenn

9.1 Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Elegant Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Elegant Travel kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.

9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Elegant Travel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.
– Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.

9.3 Elegant Travel informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet Elegant Travel den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

9.4 Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Elegant Travel nicht zu vertreten hat.

9.5 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Elegant Travel unter der unten genannten Adresse von Elegant Travel geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber Elegant Travel verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Elegant Travel Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Elegant Travel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

9.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung/Hotelmanagement zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von Elegant Travel für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen Elegant Travel sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich Elegant Travel gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

Elegant Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Elegant Travel sind und getrennt ausgewählt wurden.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

11.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot und der Reisebestätigung der Elegant Travel.

11.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich.

Aktuelle Einreisebestimmungen der Länder unter: www.auswaertiges-amt.de

Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten. Elegant Travel haftet nicht für Ablehnung von Visa oder Entscheidungen örtlicher Behörden.

11.3 Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren.

12. Preisanpassungen

Elegant Travel kann den vereinbarten Reisepreis unter folgenden Bedingungen erhöhen:

  • Erhöhung der Beförderungskosten: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung zahlt der Kunde den zusätzlichen Betrag.
  • Erhöhung von Abgaben (z.B., Hafen- oder Flughafen-Steuer: Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber Elegant Travel erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  • Änderung der Wechselkurse: Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Elegant Travel verteuert hat.

Die Erhöhung des Reisepreises ist nur möglich, wenn zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die erhöhenden Umstände vor Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Elegant Travel muss den Kunden unverzüglich über eine nachträgliche Preisänderung oder eine wesentliche Änderung der Reiseleistung informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor dem Reisetermin sind unwirksam.

Wenn der Preis um mehr als 5% erhöht wird oder es zu einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kommt, kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder eine gleichwertige alternative Reise verlangen, sofern diese ohne Aufpreis angeboten werden kann.

13. Datenschutz

13.1 Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten von Elegant Travel auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

13.2 Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich Elegant Travel einen Datenaustausch zur Auskunft vor.

13.3 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).

13.4 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Elegant Travel ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

14. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

14.1 Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2 Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14.3 Der Reiseveranstalter Elegant Travel kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.



III. Vermittlung einzelner Reiseleistungen oder Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Elegant Travel

Bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen im Sinne von § 651w BGB ist das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen auszuhändigen. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung bei Elegant Travel keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrages verbundene Reiseleistungen entstehen.


Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

Elegant Travel  weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Elegant Travel nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für Elegant Travel verpflichtend würde, informiert Elegant Travel die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Elegant Travel weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Elegant Travel die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können Elegant Travel ausschließlich an deren Sitz verklagen.

Für Klagen von Elegant Travel gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Elegant Travel vereinbart.

Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


Stand dieser Bedingungen ist Dezember 2023


Anbieter:


Elegant Travel GmbH
Geschäftsführer: Dominik Babel
Adresse: Marktplatz 19, 83115 Neubeuern
Handelsregister: HRB 22050
Registergericht: Amtsgericht Traunstein

Elegant Travel Stuttgart GmbH
Geschäftsführer: Franziska Flierl, Dominik Babel
Adresse: Reuchlinstraße 27, 70794 Filderstadt
Handelsregister: HRB 790019
Registergericht: Stuttgart